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   VG Hannover, 21.02.2022 - 10 A 5245/18   

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VG Hannover, 21.02.2022 - 10 A 5245/18 (https://dejure.org/2022,54679)
VG Hannover, Entscheidung vom 21.02.2022 - 10 A 5245/18 (https://dejure.org/2022,54679)
VG Hannover, Entscheidung vom 21. Februar 2022 - 10 A 5245/18 (https://dejure.org/2022,54679)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3b Abs 1; AsylG, § 3d; AsylG, § 3e; GG, Art 16a Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 3; AsylG, § 3c; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; MRK, Art 3
    Côte d'Ivoire: Keine flüchtlingsschutzrechtliche Verfolgung bei Bedrohung durch "microbes"; Interner Schutz bei kriminellem Unrecht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Hannover, 21.02.2022 - 10 A 5245/18
    Schlechte humanitäre Bedingungen im Abschiebungszielstaat können im Übrigen nur in begründeten Ausnahmefällen in Bezug auf Art. 3 EMRK zu einem Abschiebungsverbot führen, wenn es ernsthafte und stichhaltige Gründe dafür gibt, dass der Betroffene im Falle seiner Abschiebung tatsächlich Gefahr läuft, im Aufnahmeland einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3 1 . Januar 2013, - 10 C 15.12 -, juris Rn. 23).
  • EuGH, 30.01.2014 - C-285/12

    Im Unionsrecht ist der Begriff "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" gegenüber

    Auszug aus VG Hannover, 21.02.2022 - 10 A 5245/18
    Der EuGH hat entschieden, dass für die Anwendung dieser Bestimmung vom Vorliegen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts auszugehen ist, wenn die regulären Streitkräfte eines Staates auf eine oder mehrere bewaffnete Gruppen treffen oder wenn zwei oder mehrere bewaffnete Gruppen aufeinandertreffen, ohne dass dieser Konflikt als bewaffneter Konflikt, der keinen internationalen Charakter aufweist, im Sinne des humanitären Völkerrechts eingestuft zu werden braucht (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 2014, - C-285/12, Celex-Nr. -, juris Rn. 28 ff.).
  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VG Hannover, 21.02.2022 - 10 A 5245/18
    Beim Fehlen individueller gefahrerhöhender Umstände kann eine Individualisierung nur ausnahmsweise bei einer Seite 8/13 außergewöhnlichen Situation eintreten, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre, was ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2011, - 10 C 13.10 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus VG Hannover, 21.02.2022 - 10 A 5245/18
    Die Zielgerichtetheit bezieht sich nicht nur auf die Verfolgungsgründe im Sinne von § 3 b AsylG, sondern auch auf die durch die Handlung bewirkte Rechtsgutverletzung selbst (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2009, - 10 C 52.07 -, juris Rn. 22, mit Veröffentlichungshinweis u. a. auf BVerwGE 133, 55 = NVwZ 2009, 982).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Hannover, 21.02.2022 - 10 A 5245/18
    Danach ist die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits verfolgt wurde bzw. von solcher Verfolgung unmittelbar bedroht war, ein ernsthafter Hinweis darauf, dass die Furcht des Antragstellers vor Verfolgung begründet ist, es sei denn, "stichhaltige Gründe" sprechen dagegen, dass der Antragsteller erneut von solcher Verfolgung bedroht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010, - 10 C 5.09 -, juris Rn. 19 ff., mit Veröffentlichungshinweis u. a. auf BVerwGE 136, 377 = NVwZ 2011, 5 1 , und Beschluss vom 2 1 . Juli 2010, - 10 B 41.09 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 24.08

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht;

    Auszug aus VG Hannover, 21.02.2022 - 10 A 5245/18
    Außerdem ergibt sich aus § 3 b Abs. 2 AsylG, dass es bei der Prüfung der Verfolgungsgründe ausreicht, wenn die Merkmale der Rasse oder die religiösen, nationalen, sozialen oder politischen Merkmale dem Ausländer von seinem Verfolger lediglich zugeschrieben werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2009, - 10 C 24.08 -, juris Rn. 15, mit Veröffentlichungshinweis auf InfAuslR 2010, 256).
  • EuGH, 18.12.2014 - C-542/13

    'M''Bodj' - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der

    Auszug aus VG Hannover, 21.02.2022 - 10 A 5245/18
    Schäden im Sinne des Art. 15 b RL 2011/95/EU müssen daher von bestimmten Dritten verursacht werden (EuGH, Urteil vom 18. Dezember 2014, - C-542/13 -, juris).
  • VG Lüneburg, 15.05.2017 - 3 A 156/16

    Asylrecht - Zum Verhältnis von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr 2 AsylG und § 60 Abs. 5

    Auszug aus VG Hannover, 21.02.2022 - 10 A 5245/18
    Diese Auslegung stimmt mit der herrschenden Auffassung in der Literatur und Rechtsprechung überein (VG Berlin, Urteil vom 10. Juli 2017, - VG 34 K 197.16 A -, juris; VG Lüneburg, Urteil vom 15. Mai 2017, - 3 A 156/16 -, juris; VG Osnabrück, Urteil vom 15. Mai 2017, - 1 A 19/17 - Marx, AsylG, 9. Auflage, § 4 Rn. 32; Hailbronner, Ausländerrecht [2017], § 60 Rn. 57).
  • VG Berlin, 10.07.2017 - 34 K 197.16

    Asylanerkennung eines Palästinensers wegen Verfolgung in Libyen

    Auszug aus VG Hannover, 21.02.2022 - 10 A 5245/18
    Diese Auslegung stimmt mit der herrschenden Auffassung in der Literatur und Rechtsprechung überein (VG Berlin, Urteil vom 10. Juli 2017, - VG 34 K 197.16 A -, juris; VG Lüneburg, Urteil vom 15. Mai 2017, - 3 A 156/16 -, juris; VG Osnabrück, Urteil vom 15. Mai 2017, - 1 A 19/17 - Marx, AsylG, 9. Auflage, § 4 Rn. 32; Hailbronner, Ausländerrecht [2017], § 60 Rn. 57).
  • BVerwG, 21.07.2010 - 10 B 41.09

    Anspruch eines konvertierten Christen auf Flüchtlingsanerkennung bei drohenden

    Auszug aus VG Hannover, 21.02.2022 - 10 A 5245/18
    Danach ist die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits verfolgt wurde bzw. von solcher Verfolgung unmittelbar bedroht war, ein ernsthafter Hinweis darauf, dass die Furcht des Antragstellers vor Verfolgung begründet ist, es sei denn, "stichhaltige Gründe" sprechen dagegen, dass der Antragsteller erneut von solcher Verfolgung bedroht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010, - 10 C 5.09 -, juris Rn. 19 ff., mit Veröffentlichungshinweis u. a. auf BVerwGE 136, 377 = NVwZ 2011, 5 1 , und Beschluss vom 2 1 . Juli 2010, - 10 B 41.09 -, juris Rn. 8).
  • VG Osnabrück, 15.03.2017 - 1 A 19/17

    Afghanistan, Iran, Kleinkind, Kinder, Existenzminimum, nationales

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